Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 28.07.2018 –
Die Beklagte wird verurteilt, die Ermahnungen vom10. Juli 2017 und 18. Juli 2017 aus der Personalakte der Klägerin zu entfernen.
II.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
III.Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 19/20 und die Beklagte zu 1/20.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
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