Das beklagte Land wird verurteilt, dem Kläger eine Entschädigung von 100,00 € zuzüglich Prozesszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.04.2019 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Klageverfahren wird auf 1.200,00 € festgesetzt.
Der Kläger begehrt eine Entschädigung wegen überlanger Dauer des vor dem Sozialgericht (
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