Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Klageverfahren wird auf 1.500,00 € festgesetzt.
Die Klägerin begehrt die Verurteilung des beklagten Landes zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 1.500 Euro wegen überlanger Dauer des vor dem Sozialgericht (
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