Auf die Beschwerde der Klägerin werden die Beschlüsse des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. September 2016 und des Sozialgerichts Berlin vom 15. August 2016 aufgehoben. Der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist zulässig.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Verfahrens der weiteren Beschwerde trägt der Beklagte.
Der Streitwert wird auf 39 660 Euro festgesetzt.
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