Streitig ist die Gewährung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU).
Der 1940 geborene Kläger ist gelernter Bauschlosser. Bis 1984 arbeitete er als angestellter Montagemeister. Mit Rücksicht auf ein bei ihm festgestelltes Anfallsleiden wurde er von seinem Arbeitgeber sodann im Magazin eingesetzt. Nach einem Verkauf der Firma wurde dem Kläger gekündigt. Er bezog zunächst ab 1. Juli 1988 Arbeitslosengeld und anschließend ab 30. Mai 1990 Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit (BU) sowie Arbeitslosenhilfe.
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