BSG - Urteil vom 06.12.1989
9 RVs 4/89
Normen:
SchwbG § 4 Abs. 1, § 4 Abs. 4 ; SGB I § 56 ;
Fundstellen:
BSGE 66, 120

Anspruch auf Feststellung einer Behinderung dem Tode des Berechtigten

BSG, Urteil vom 06.12.1989 - Aktenzeichen 9 RVs 4/89

DRsp Nr. 1999/6850

Anspruch auf Feststellung einer Behinderung dem Tode des Berechtigten

1. Mit dem Tode des Berechtigten erlischt der Anspruch auf Feststellung einer Behinderung, des Grades der Behinderung und sonstiger gesundheitlicher Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen nach dem SchwbG. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SchwbG § 4 Abs. 1, § 4 Abs. 4 ; SGB I § 56 ;
Fundstellen
BSGE 66, 120