Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 09.05.2019 geändert und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten der Klägerin sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) von 50.
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