Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 26.04.2018 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten nach Arbeitsvertragsende über den Anspruch des Klägers auf Gewährung einer Jahressonderzahlung nach
Der Kläger, geboren 1971, war im Zeitraum vom 15.03.2010 bis zum 31.07.2017 als Wohnbereichsleiter - ab 01.07.2014 als examinierter Altenpfleger - bei der Beklagten, welche dem C Verband angehört, tätig. Gemäß § 2 des schriftlichen Arbeitsvertrages der Parteien galten im Arbeitsverhältnis die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des D C Verbandes (
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