LAG Köln - Urteil vom 22.03.2019
10 Sa 372/18
Normen:
§ 16 AVR Anl. 32;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 26.04.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 7558/17

Anspruch auf Gewährung einer Jahressonderzahlung nach Arbeitsvertragsende im Geltungsbereich der AVR

LAG Köln, Urteil vom 22.03.2019 - Aktenzeichen 10 Sa 372/18

DRsp Nr. 2019/15283

Anspruch auf Gewährung einer Jahressonderzahlung nach Arbeitsvertragsende im Geltungsbereich der AVR

Die Stichtagsregelung in § 16 Abs. 1 Anlage 32 zur AVR stellt keinen Verstoß gegen den Gleichheitssatz bzw. den Gleichbehandlungsgrundsatz dar.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 26.04.2018 - 6 Ca 7558/17 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

§ 16 AVR Anl. 32;

Tatbestand

Die Parteien streiten nach Arbeitsvertragsende über den Anspruch des Klägers auf Gewährung einer Jahressonderzahlung nach AVR.

Der Kläger, geboren 1971, war im Zeitraum vom 15.03.2010 bis zum 31.07.2017 als Wohnbereichsleiter - ab 01.07.2014 als examinierter Altenpfleger - bei der Beklagten, welche dem C Verband angehört, tätig. Gemäß § 2 des schriftlichen Arbeitsvertrages der Parteien galten im Arbeitsverhältnis die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des D C Verbandes (AVR).