I. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Dresden vom 10. Juli 2020 abgeändert. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, der Antragstellerin vorläufig ab Mai 2020 bis zur Entscheidung in der Hauptsache, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2021, ein Pflegegeld in Höhe von monatlich 242,67 EUR zu zahlen. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
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