Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dortmund vom 03.07.2020 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Klägers sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Gestritten wird um Leistungen nach dem
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