BSG - Urteil vom 18.07.1989
10 RKg 23/88
Normen:
BKGG § 2 Abs. 2 S. 2, § 9 Abs. 1 ;

Anspruch auf Kindergeld bei Ausbildung

BSG, Urteil vom 18.07.1989 - Aktenzeichen 10 RKg 23/88

DRsp Nr. 1999/6981

Anspruch auf Kindergeld bei Ausbildung

1. Ein Anspruch auf Kindergeld besteht, wenn die Ausbildung im Laufe eines Monats endet und dem Auszubildenden deshalb für diesen Monat nur eine Ausbildungsvergütung von weniger als 750,- DM zusteht, ohne Rücksicht darauf, ob im übrigen während des Ausbildungsverhältnisses Kindergeld zu gewähren war. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BKGG § 2 Abs. 2 S. 2, § 9 Abs. 1 ;