BSG - Urteil vom 18.07.1989
10 RKg 21/88
Normen:
BKGG § 1 Abs. 1 Nr. 1 ; NATOTrStat Art. 1 Abs. 1 Buchst. c; NATOTrStatZAbk Art. 13 Abs. 1 S. 1; GG Art. 3 Abs. 1 ;

Anspruch auf Kindergeld für Angehörige der Nato-Streitkräfte

BSG, Urteil vom 18.07.1989 - Aktenzeichen 10 RKg 21/88

DRsp Nr. 1999/6983

Anspruch auf Kindergeld für Angehörige der Nato-Streitkräfte

1. Wenn eine deutsche Frau mit einem Angehörigen der Nato-Streitkräfte verheiratet ist und mit ihm in die Bundesrepublik Deutschland übersiedelt, so verliert sie ihren Anspruch auf Kindergeld unter der Voraussetzung wieder, daß sie vorhandene rechtliche Beziehungen zur deutschen Sozialversicherung oder sonstigen sozialen Sicherheitssystemen aufgibt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BKGG § 1 Abs. 1 Nr. 1 ; NATOTrStat Art. 1 Abs. 1 Buchst. c; NATOTrStatZAbk Art. 13 Abs. 1 S. 1; GG Art. 3 Abs. 1 ;