BSG - Urteil vom 03.10.1989
10 RAr 7/89
Normen:
AFG § 141b Abs. 1, § 141b Abs. 4 ;
Fundstellen:
KTS 1990, 348
ZIP 1990, 63

Anspruch auf Konkursausfallgeld

BSG, Urteil vom 03.10.1989 - Aktenzeichen 10 RAr 7/89

DRsp Nr. 1999/6919

Anspruch auf Konkursausfallgeld

1. Jedenfalls bis zur endgültigen Betriebseinstellung hat ein unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellter Arbeitnehmer auch für die Zeit nach Eintritt des Insolvenzereignisses Anspruch auf Konkursausfallgeld. Voraussetzung ist, daß er von der Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Konkursverfahrens erst später Kenntnis erhält. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AFG § 141b Abs. 1, § 141b Abs. 4 ;
Fundstellen
KTS 1990, 348
ZIP 1990, 63