LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 11.08.2020
L 5 KR 657/19
Normen:
BGB § 242; BGB § 362 Abs. 1; BGB § 362 Abs. 2; SGB X §§ 45 ff.;
Vorinstanzen:
SG Münster, vom 08.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 KR 857/17

Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen KrankenversicherungAnforderungen an das Erlöschen eines Anspruchs auf eine Nachzahlung durch Erfüllung - hier durch Überweisung auf ein zunächst angegebenes Konto des VersichertenUnzulässige Rechtsausübung durch Zahlungsverlangen ohne materiellen Anspruch

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.08.2020 - Aktenzeichen L 5 KR 657/19

DRsp Nr. 2021/6537

Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung Anforderungen an das Erlöschen eines Anspruchs auf eine Nachzahlung durch Erfüllung – hier durch Überweisung auf ein zunächst angegebenes Konto des Versicherten Unzulässige Rechtsausübung durch Zahlungsverlangen ohne materiellen Anspruch

1. Die Erfüllung einer Geldschuld durch Banküberweisung setzt voraus, dass sich die Parteien darüber geeinigt haben, dass der Schuldner die Geldschuld auch durch Überweisung erfüllen darf – hier bei Auszahlung auf ein zunächst angegebenes Konto ohne Widerruf des Einverständnisses für eine Zahlung. 2. Es stellt eine nicht zu billigende unzulässige Rechtsausübung im Sinne von § 242 BGB dar, eine Zahlung zu verlangen, auf die man nach eigener Rechtsauffassung keinen Anspruch hat.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 08.03.2019 wird zurückgewiesen. Die zweitinstanzliche Klage wird abgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 242; BGB § 362 Abs. 1; BGB § 362 Abs. 2; SGB X §§ 45 ff.;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Frage des Bestehens einer Verpflichtung der Beklagten zur erneuten Überweisung einer Krankengeld(nach)zahlung auf ein anderes Konto.