Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 10.07.2018 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Übernahme der Kosten für eine konduktive Förderung nach Petö (fortan: Petö-Therapie).
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