Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 19.03.2020 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Bewilligung eines Grundeinkommens in Höhe von monatlich 2000,- EUR.
Der Kläger hat am 04.09.2019 Klage bei dem Sozialgericht (
Der Kläger hat sinngemäß beantragt,
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