Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 29.11.2019 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt höhere Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) in Form eines höheren monatlichen Regelbedarfs für die Zeit vom 01.11.2016 bis 31.10.2017.
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