I. Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom 3. August 2017 sowie der Bescheid des Beklagten vom 18. Juni 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13. Oktober 2014 aufgehoben.
II. Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wehrt sich gegen eine von dem Beklagten verhängte Leistungsminderung.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|