I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Darmstadt vom 2. November 2020 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander auch für das Beschwerdeverfahren Kosten nicht zu erstatten.
I.
Die Beteiligten streiten im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes um die Aufforderung der Antragsgegnerin, der Antragsteller möge eine vorgezogene Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen.
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