OLG Naumburg - Urteil vom 14.05.2019
1 U 48/18
Normen:
BGB § 823 ;
Vorinstanzen:
LG Halle, vom 23.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 31/17

Anspruch auf Schmerzensgeld und Pflicht zum Ersatz weiterer Schäden nach Operation eines HirntumorsAufklärung über gleichwertige echte BehandlungsalternativenMedizinisch sinnvolle und indizierte TherapieUnterschiedliche Risiken und Erfolgschancen von Therapien

OLG Naumburg, Urteil vom 14.05.2019 - Aktenzeichen 1 U 48/18

DRsp Nr. 2019/13236

Anspruch auf Schmerzensgeld und Pflicht zum Ersatz weiterer Schäden nach Operation eines Hirntumors Aufklärung über gleichwertige echte Behandlungsalternativen Medizinisch sinnvolle und indizierte Therapie Unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen von Therapien

1. Grundsätzlich treffen Ärzte die Wahl der Behandlungsmethode; gleichwohl sind gleichwertige echte Behandlungsalternativen im Rahmen der ärztlichen Aufklärung immer darzustellen, um dem Patienten in diesen Fällen nach vollständiger Aufklärung die Entscheidung darüber zu überlassen, auf welchem Wege die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will.2. Erforderlich ist eine Unterrichtung über eine alternative Behandlungsmöglichkeit, wenn für eine medizinisch sinnvolle und indizierte Therapie mehrere gleichwertige Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die zu jeweils unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten.

Die Berufung des Klägers gegen das am 23. März 2018 verkündete Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Halle wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.