BSG - Urteil vom 06.09.1989
9 RV 21/88
Normen:
SVG § 81 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b; RVO § 539 Abs. 1 Nr. 17 Buchst. a;

Anspruch auf Versorgung bei einem Unfall während der Maßnahme der Heilbehandlung

BSG, Urteil vom 06.09.1989 - Aktenzeichen 9 RV 21/88

DRsp Nr. 1999/6945

Anspruch auf Versorgung bei einem Unfall während der Maßnahme der Heilbehandlung

1. Versorgung wird bei einem Unfall, der sich "bei" einer Maßnahme der Heilbehandlung ereignet und nach den Umständen grundsätzlich dem privaten Bereich zuzurechnen ist, nur gewährt, wenn ein Zusammenhang mit dem sozialen Bezugsfeld besteht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SVG § 81 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b; RVO § 539 Abs. 1 Nr. 17 Buchst. a;