Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 01.12.2017 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Gewährung von Witwerrente nach der verstorbenen Versicherten J L (Versicherte).
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