LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 25.11.2020
L 3 R 15/18
Normen:
SGB VI § 303; SGB I § 14; SGB I § 15;
Vorinstanzen:
SG Dortmund, vom 01.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 61 R 1054/15

Anspruch auf Witwerrente in der gesetzlichen RentenversicherungAnforderungen an das Vorliegen einer übereinstimmenden Erklärung zur Anwendung des bis zum 31.12.1985 geltenden Hinterbliebenenrechts nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.11.2020 - Aktenzeichen L 3 R 15/18

DRsp Nr. 2021/2681

Anspruch auf Witwerrente in der gesetzlichen Rentenversicherung Anforderungen an das Vorliegen einer übereinstimmenden Erklärung zur Anwendung des bis zum 31.12.1985 geltenden Hinterbliebenenrechts nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 01.12.2017 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VI § 303; SGB I § 14; SGB I § 15;

Tatbestand

Streitig ist die Gewährung von Witwerrente nach der verstorbenen Versicherten J L (Versicherte).