I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen vom 27.02.2020 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 10.110,00 brutto abzüglich € 2.865,00 brutto und € 2.781,00 netto zu zahlen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin nach Zahlung des Betrages aus Ziff. 1 eine entsprechende Lohnabrechnung zu erteilen.
3.Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein wohlwollendes qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erteilen.
4.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
5.Von den Kosten des Rechtstreits trägt die Klägerin 4/10, die Beklagte 6/10.
II. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
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