Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 16. März 2022 und der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Darmstadt vom 28. April 2021 aufgehoben sowie der Bescheid des Beklagten vom 12. November 2020 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20. Januar 2021 geändert und der Beklagte verurteilt, an die Klägerin für die Monate Juni und Juli 2020 weitere Leistungen nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz in Höhe von 9539,29 Euro zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 9539,29 Euro festgesetzt.
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