LAG Köln - Urteil vom 14.02.2019
7 Sa 501/18
Normen:
BGB § 315; GewO § 106; BUrlG § 7 I;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 03.07.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 1984/18

Anspruch einer Arbeitnehmerin auf ein Block-Arbeitszeitmodell

LAG Köln, Urteil vom 14.02.2019 - Aktenzeichen 7 Sa 501/18

DRsp Nr. 2020/9586

Anspruch einer Arbeitnehmerin auf ein Block-Arbeitszeitmodell

Einzelfall zur Frage des Anspruchs einer Arbeitnehmerin auf Praktizierung eines bestimmten Modells zur Verteilung der Jahresarbeitszeit.

Einem Arbeitnehmer steht kein Anspruch auf Gestaltung der Arbeitszeit in einem Blockmodell zu, das bei einer Wochenarbeitszeit von durchschnittlich 50% der tariflichen Vollzeit zweimal drei Monate zusammenhängende Vollzeitarbeit und in den übrigen Monaten keine Arbeitstätigkeit vorsieht.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 03.07.2018 in Sachen8 Ca 1984/18 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 315; GewO § 106; BUrlG § 7 I;

Tatbestand

Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz nur noch darüber, ob die Klägerin einen Anspruch auf eine bestimmte Art der Verteilung ihrer Arbeitszeit hat.

Wegen des Sach- und Streitstandes in erster Instanz, wegen der erstinstanzlich zur Entscheidung gestellten Sachanträge und wegen der Gründe, die das Arbeitsgericht Köln dazu veranlasst haben, die Klage in vollem Umfang abzuweisen, wird auf Tatbestand und Entscheidungsgründe des angegriffenen Urteils vom 03.07.2018 Bezug genommen.