LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 23.01.2019
15 Sa 1021/18
Normen:
SGB IX § 164 Abs. 5 S. 4 Nr. 4;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 18.04.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 60 Ca 6497/16

Anspruch einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin auf Beschäftigung mit reduzierter Wochenstundenzahl an einer bestimmten Anzahl von Tagen

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.01.2019 - Aktenzeichen 15 Sa 1021/18

DRsp Nr. 2019/3448

Anspruch einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin auf Beschäftigung mit reduzierter Wochenstundenzahl an einer bestimmten Anzahl von Tagen

1. Zur Pflicht eines Arbeitgebers, einen schwerbehinderten Menschen mit reduzierter Wochenstundenzahl von 19 Stunden an 3 Tagen zu beschäftigen. 2. Annahmeverzugslohn

Ein schwerbehinderter Mensch kann jederzeit und ohne Bindung an Formen und Fristen verlangen, in einem seiner Behinderung Rechnung tragenden zeitlichen Umfang eingesetzt zu werden (BAG - 9 AZR 411/05 - 14.03.2006). Einer vorhergehenden Vertragsänderung bedarf es nicht.

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 18. April 2018 - 60 Ca 6497/16 - abgeändert und das beklagte Land verurteilt,

1. die Klägerin mit 19 Wochenstunden - verteilt auf 3 Tage die Woche - als Mitarbeiterin mit Tätigkeiten entsprechend der Entgeltgruppe 3 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder - Berlin, in Berlin zu beschäftigen,