I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 18. April 2018 -
1. die Klägerin mit 19 Wochenstunden - verteilt auf 3 Tage die Woche - als Mitarbeiterin mit Tätigkeiten entsprechend der Entgeltgruppe 3 des
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