Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 6. Juni 2018, Az.
Der Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 3. Mai 2017 aus der Personalakte des Klägers zu entfernen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
2.Von den Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz hat der Kläger 96 % und der Beklagte 4 % zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|