LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 25.09.2019
7 Sa 93/19
Normen:
BGB § 611;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 14.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1477/18

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer Jubiläumszulage aufgrund einer Betriebsvereinbarung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.09.2019 - Aktenzeichen 7 Sa 93/19

DRsp Nr. 2020/2622

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer Jubiläumszulage aufgrund einer Betriebsvereinbarung

Ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Zahlung einer Jubiläumszulage für 45-jährige Betriebszugehörigkeit aufgrund einer Betriebsvereinbarung, wenn diese zum Zeitpunkt der 45-jährigen Betriebszugehörigkeit nicht mehr galt und die neue, an deren Stelle getretene Betriebsvereinbarung einen solchen Anspruch nicht enthält.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Az.: 2 Ca 1477/18 - vom 14. Januar 2019 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Höhe der von der Beklagten an den Kläger für seine 45-jährige Betriebszugehörigkeit gezahlten bzw. zu zahlenden Jubiläumsprämie.

Der am 5. Januar 1957 geborene Kläger war bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerinnen (E., Fa. S.-P. GmbH, I.M. Systems GmbH) seit dem 27. August 1973 beschäftigt.