LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 06.11.2019
7 Sa 124/19
Normen:
BGB § 611;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 07.02.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 2573/18

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer Vertretungszulage für die Vertretung des Abteilungsleiters

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.11.2019 - Aktenzeichen 7 Sa 124/19

DRsp Nr. 2020/3337

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer Vertretungszulage für die Vertretung des Abteilungsleiters

Es ist Sache eines Arbeitnehmers, substantiiert darzulegen, dass er die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung einer Zulage für die Vertretung des Abteilungsleisters (hier: Vertretung an mindestens zehn Tagen im Quartal) erfüllt hat. Dabei ist insbesondere darzutun, dass angeblich übernommen Tätigkeiten solche desjenigen Abteilungsleiters waren, den er vertreten haben will.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 7. Februar 2019, Az. 5 Ca 2573/18, wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Zahlung einer Vertretungszulage für die Vertretung des Abteilungsleiters der Abteilung Werkzeugbau S. in der Zeit vom 26. Januar 2018 bis zum 9. März 2018 und vom 19. März 2018 bis zum 23. März 2018.

1. 2.