Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 14.03.2019 -
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin macht die Zuweisung eines Heimarbeitsplatzes geltend.
1. 2.
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