LAG Köln - Urteil vom 22.11.2019
9 Ta 173/19
Normen:
BBG § 126 Abs. 1; ZPO § 935;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 11.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ga 47/19

Anspruch eines beurlaubten Beamten auf Bestätigung eines geeigneten Arbeitsplatzes im Konzern eines Postnachfolgeunternehmens

LAG Köln, Urteil vom 22.11.2019 - Aktenzeichen 9 Ta 173/19

DRsp Nr. 2020/5850

Anspruch eines beurlaubten Beamten auf Bestätigung eines geeigneten Arbeitsplatzes im Konzern eines Postnachfolgeunternehmens

Ein beurlaubter Beamter, der im Konzern eines Postnachfolgeunternehmens beschäftigt wird, hat keinen arbeitsvertraglichen Anspruch gegenüber seinem Arbeitgeber darauf, dass er gegenüber dem Postnachfolgeunternehmen das Vorliegen eines für die Beurlaubungsverlängerung notwendigen geeigneten Arbeitsplatzes bestätigt. Ob ein solcher Arbeitsplatz besteht, ist in einem Verwaltungsverfahren von Amts wegen zu klären.

Tenor

Die Beschwerde der Verfügungsklägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 11.09.2019- 4 Ga 47/19 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Normenkette:

BBG § 126 Abs. 1; ZPO § 935;

Tatbestand

Die Verfügungsbeklagte ist ein Unternehmen im Konzern der D T AG. Ihr Geschäftsgegenstand ist die Gestaltung und Erbringung von Kundendienst- und Serviceleistungen für Kunden des Konzerns und Dritte sowie der Vertrieb sämtlicher Produkte und Dienstleistungen des Konzerns.

Die 1964 geborene Verfügungsklägerin und war seit dem 01.09.1980 zunächst bei der D B und später bei der D T AG als Beamtin auf Lebenszeit (Besoldungsgruppe A 9 Z) tätig. Seit dem 23.04.1996 wurde ihr Urlaub unter Wegfall der Besoldung für eine Tätigkeit bei den Postnachfolgeunternehmen gewährt.

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