Die Beschwerde der Verfügungsklägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 11.09.2019-
Die Verfügungsbeklagte ist ein Unternehmen im Konzern der D T AG. Ihr Geschäftsgegenstand ist die Gestaltung und Erbringung von Kundendienst- und Serviceleistungen für Kunden des Konzerns und Dritte sowie der Vertrieb sämtlicher Produkte und Dienstleistungen des Konzerns.
Die 1964 geborene Verfügungsklägerin und war seit dem 01.09.1980 zunächst bei der D B und später bei der D T AG als Beamtin auf Lebenszeit (Besoldungsgruppe A 9 Z) tätig. Seit dem 23.04.1996 wurde ihr Urlaub unter Wegfall der Besoldung für eine Tätigkeit bei den Postnachfolgeunternehmen gewährt.
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