Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12.03.2013 -
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
3.Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, die Betriebsrente des Klägers zu den Anpassungsstichtagen 01.04.2008 und 01.04.2011 an den seit Rentenbeginn eingetretenen Kaufkraftverlust anzupassen.
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