Der Senat beabsichtigt, die Revision der Kläger gegen das Urteil des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 28. Februar 2018 gemäß § 552a Satz 1 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.
Die Kläger erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats nach Zustellung dieses Beschlusses.
I.
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