SG Düsseldorf, vom 07.01.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 25 AS 1377/19
Anspruch ukrainischer Staatsangehöriger auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB IIKein Leistungsausschluss für Ausländer gemäß § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II im Rahmen eines Familiennachzugs - hier bei Halbgeschwistern eines minderjährigen deutschen Staatsangehörigen
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.11.2020 - Aktenzeichen L 19 AS 212/20
DRsp Nr. 2021/764
Anspruch ukrainischer Staatsangehöriger auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB IIKein Leistungsausschluss für Ausländer gemäß § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1SGB II im Rahmen eines Familiennachzugs – hier bei Halbgeschwistern eines minderjährigen deutschen Staatsangehörigen
Auch Familienangehörige eines Deutschen in der Seitenlinie, also sonstige Familienangehörige im Sinne von § 28 Abs. 4AufenthG, sind vom Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1SGB II nicht erfasst, auch wenn ihnen ein Aufenthaltstitel nach den Bestimmungen des Sechsten Abschnitts des Zweiten Kapitels des AufenthG zum Zwecke des Familiennachzugs erteilt worden ist.
Tenor
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