LAG Hamm - Urteil vom 15.12.1989
6 (16) Sa 1308/88
Normen:
BGB § 242 § 611 Abs. 1 § 620 ; ZPO § 717 ;
Fundstellen:
DB 1990, 1422
Vorinstanzen:
ArbG Herne, vom 15.08.1988 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 521/88

Ansprüche des Arbeitnehmers während der gerichtlich verfügten Weiterbeschäftigung

LAG Hamm, Urteil vom 15.12.1989 - Aktenzeichen 6 (16) Sa 1308/88

DRsp Nr. 2005/1864

Ansprüche des Arbeitnehmers während der gerichtlich verfügten Weiterbeschäftigung

1. Wird der Arbeitgeber dazu verurteilt, den Arbeitnehmer vorläufig weiter zu beschäftigen, richten sich die Rechts des Arbeitnehmers nach dem zwischen den Parteien geschlossenen Arbeitsvertrag, dessen Fortgeltung aus dem gerichtlich festgestellten Bestand des Arbeitsverhältnisses folgt. 2. Die Weigerung, dem Arbeitnehmer die vollen Ansprüche aus den einschlägigen Tarifverträgen und Dienstvereinbarungen zukommen zu lassen, verstößt in unzulässiger Weise gegen die Wirkung der vorläufigen Vollstreckbarkeit der arbeitsgerichtlichen Entscheidung.

Normenkette:

BGB § 242 § 611 Abs. 1 § 620 ; ZPO § 717 ;
Vorinstanz: ArbG Herne, vom 15.08.1988 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 521/88
Fundstellen
DB 1990, 1422