OLG Brandenburg - Urteil vom 15.03.2019
7 U 94/18
Normen:
BGB § 433 Abs. 1; BGB § 434 Abs. 1; BGB § 437; BGB § 440; BGB § 280 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 17.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 102/14

Ansprüche des Käufers eines gebrauchten UltraleichtflugzeugesAnforderungen an das Nacherfüllungsverlangen gem. § 439 Abs. 1 BGB

OLG Brandenburg, Urteil vom 15.03.2019 - Aktenzeichen 7 U 94/18

DRsp Nr. 2019/4553

Ansprüche des Käufers eines gebrauchten Ultraleichtflugzeuges Anforderungen an das Nacherfüllungsverlangen gem. § 439 Abs. 1 BGB

Es stellt kein ausreichendes Nacherfüllungsverlangen i.S. von § 439 Abs. 1 BGB dar, wenn der Käufer eines Leichtflugzeugs dem Verkäufer angebliche Mängel mitteilt und ihn lediglich auffordert, innerhalb einer bestimmten Zeitspanne "die Dinge .... abschließend in Ordnung" zu bringen.

Die Berufung des Klägers gegen das am 17.05.2018 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 16.288,04 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 433 Abs. 1; BGB § 434 Abs. 1; BGB § 437; BGB § 440; BGB § 280 Abs. 1;

Gründe:

I. Von der Darstellung des Sach- und Streitstandes wird unter Bezugnahme auf §§ 313 a Abs. 1, 540 Abs. 2 ZPO abgesehen.

II. Die zulässige Berufung bleibt ohne Erfolg.

Die Klage ist nicht begründet.

Der Kläger hat keinen Anspruch auf Schadensersatz aufgrund von Sachmängeln des gebrauchten Ultraleichtflugzeuges ... Baujahr 2004, das der Beklagte dem Kläger mit dem Kaufvertrag vom ... 2012 zu einem Bruttopreis von 53.550 € verkaufte.