OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 27.09.2019
20 A 3225/17.PVL
Normen:
LPVG NRW § 72 Abs. 4 S. 1 Nr. 14;
Vorinstanzen:
VG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 34 K 8901/16

Antrag auf Feststellung hinsichtlich der Einführung von Fallstudien (Arbeitsproben) im Rahmen von Stellenbesetzungsverfahren als Gegenstand der Mitbestimmung; Mitbestimmungsrechte des Personalrats bezüglich Richtlinien für die personelle Auswahl in Einstellungsverfahren

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.09.2019 - Aktenzeichen 20 A 3225/17.PVL

DRsp Nr. 2019/16482

Antrag auf Feststellung hinsichtlich der Einführung von Fallstudien (Arbeitsproben) im Rahmen von Stellenbesetzungsverfahren als Gegenstand der Mitbestimmung; Mitbestimmungsrechte des Personalrats bezüglich Richtlinien für die personelle Auswahl in Einstellungsverfahren

Tenor

Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt, soweit der Antragsteller seine Beschwerde zurückgenommen hat.

Im Übrigen wird der angefochtene Beschluss geändert.

Es wird festgestellt, dass die Einführung von Fallstudien (zweistufiges Verfahren) im Rahmen von Stellenbesetzungsverfahren des Beteiligten der Mitbestimmung des Antragstellers gemäß § 72 Abs. 4 Satz 1 Nr. 14 LPVG NRW unterliegt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

LPVG NRW § 72 Abs. 4 S. 1 Nr. 14;

Gründe

I.

1. 2.