I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 11.12.2019 -
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.830,64 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf den jeweiligen Teilbetrag von 261,52 € seit dem 01.08., 01.09., 01.10., 01.11. und den Teilbetrag von 523,04 € seit 01.12.2018 zu zahlen.
2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger auch ab Januar 2019 Vergütung in Höhe eines Betrages zu zahlen, der den 13fachen Tarifsatz der Entgeltgruppe BW9 des Vergütungstarifvertrags zwischen der G. G. GmbH Deutschland sowie der G. G. Holding GmbH Deutschland und ver.di vom 11.07.2018 um 8% übersteigt, und die Bruttodifferenzbeträge zur monatlich gezahlten Vergütung mit Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem jeweils 02. des Folgemonats zu verzinsen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
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