LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 13.05.2019
3 Sa 63/18
Normen:
KSchG § 1 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 14.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 184/17

Anwendbarkeit des KSchG auf die Kündigung eines ArbeitsverhältnissesBegriff des Kleinbetriebs i.S. von § 23 Abs. 1 KSchG

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.05.2019 - Aktenzeichen 3 Sa 63/18

DRsp Nr. 2019/16592

Anwendbarkeit des KSchG auf die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses Begriff des Kleinbetriebs i.S. von § 23 Abs. 1 KSchG

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz, vom 14.12.17, Az.: 3 Ca 184/17, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund ordentlicher Arbeitgeberkündigung sein Ende gefunden hat, oder aber nicht.

Die Klägerin ist seit dem 01.10.2011 in dem Betrieb der Beklagten beschäftigt, zuletzt in Nieder-Olm als Büroangestellte. Sie hat ein durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen von 2.852,40 EUR erzielt. Dem Arbeitsverhältnis liegt ein schriftlicher Arbeitsvertrag vom 01.10.2011 zu Grunde, hinsichtlich dessen weiteren Inhalts auf Bl. 4 ff. d. A. Bezug genommen wird. Mit Schreiben vom 24.01.2017, das der Klägerin am 26.01.2017 zugegangen ist, hat die Beklagte das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich zum 31.03.2017 gekündigt.

Die Klägerin hat vorgetragen,

1. 2.