Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 19.02.2019 -
Es wird festgestellt, dass dem Kläger gegen die Beklagte ein Anspruch auf betriebliche Altersversorgung auf Grundlage der Ruhegeldordnung für die Betriebsangehörigen der ehemaligen B. - Girozentrale - Ma. vom 15.12.1976 in der jeweils gültigen Fassung zusteht.
2. II. III.
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