BAG - Urteil vom 28.02.1962
4 AZR 141/61
Normen:
ArbGG § 5 ; BGB § 611 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BAGE 12, 303
AP Nr. 1 zu § 611 BGB Abhängigkeit
Vorinstanzen:
LAG Frankfurt/Main, vom 04.01.1961 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 429/60

Arbeitnehmerbegriff

BAG, Urteil vom 28.02.1962 - Aktenzeichen 4 AZR 141/61

DRsp Nr. 2005/1879

Arbeitnehmerbegriff

»Wesentliches Merkmal des Arbeitsverhältnisses ist die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber bei der Arbeitsleistung, insbesondere auch hinsichtlich der Arbeitszeit; im einzelnen lassen sich insoweit keine allgemeingültigen abgrenzenden Merkmale aufstellen, aus deren Vorhandensein oder Fehlen sich die Frage nach der persönlichen Abhängigkeit ohne weiteres beantworten ließe.«

Normenkette:

ArbGG § 5 ; BGB § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanz: LAG Frankfurt/Main, vom 04.01.1961 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 429/60
Fundstellen
BAGE 12, 303
AP Nr. 1 zu § 611 BGB Abhängigkeit