Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 13.09.2018 -
I.
Die Parteien streiten im Beschwerderechtszug über die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten.
Die Beklagte betreibt Medizinische Versorgungszentren, in denen angestellte Zahnärzte und Fachzahnärzte für Kieferorthopädie tätig sind. Der Kläger, einer der Gründungsgesellschafter der Beklagten und ausweislich des Handelsregisters (AG K
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