BAG - Urteil vom 15.03.1978
5 AZR 818/76
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ;
Fundstellen:
AP Nr. 25 zu § 611 BGB Abhängigkeit
BB 1978, 661
EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 16
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf, vom 30.09.1976 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 112/76

Arbeitnehmerstatus eines freien Mitarbeiters bei einer Rundfunkanstalt

BAG, Urteil vom 15.03.1978 - Aktenzeichen 5 AZR 818/76

DRsp Nr. 2005/1847

Arbeitnehmerstatus eines freien Mitarbeiters bei einer Rundfunkanstalt

»Für die Frage, ob ein als " freier Mitarbeiter" bei einer Rundfunkanstalt beschäftigter Reporter in einem Arbeitsverhältnis zur Anstalt steht, kommt es nicht darauf an, ob der Sender über die Abwicklung des einzelnen Auftrags hinaus über Arbeitszeit und Arbeitskraft des Mitarbeiters verfügt; (die entgegenstehende Ansicht aus BAG AP Nr. 18 zu § 611 BGB Abhängigkeit wird aufgegeben). Auch festangestellte Mitarbeiter können nach Abwicklung eines Auftrags jederzeit - im Einvernehmen mit dem Sender auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist - das Arbeitsverhältnis beenden.«

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ;

Hinweise:

Siehe hierzu die nachgehende Entscheidung des BVerfG vom 13.01.1982 - 1 BvR 848/77 - BVerfGE 59, 231 -.

Vorinstanz: LAG Düsseldorf, vom 30.09.1976 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 112/76
Fundstellen