BAG - Urteil vom 03.10.1975
5 AZR 162/74
Normen:
ArbGG § 5 ; BGB § 611 ; ZPO § 256 ;
Fundstellen:
AP Nr. 15 zu § 611 BGB Abhängigkeit
DB 1976, 393
EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 1
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 25.09.1972 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 410/72
LAG Düsseldorf, vom 01.03.1974 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Sa 15/73

Arbeitnehmerstatus: Mitarbeiter des fremdsprachlichen Dienstes einer Rundfunkanstalt

BAG, Urteil vom 03.10.1975 - Aktenzeichen 5 AZR 162/74

DRsp Nr. 2007/24648

Arbeitnehmerstatus: Mitarbeiter des fremdsprachlichen Dienstes einer Rundfunkanstalt

»1. Die regelmäßige Beschäftigung eines Mitarbeiters des fremdsprachlichen Dienstes einer Rundfunkanstalt mit täglich routinemäßig anfallender Sprecher- und übersetzertätigkeit läßt sich im Regelfall nur in einem Arbeitsverhältnis durchführen. 2. Die Feststellungsklage ist im allgemeinen ein zulässiger Weg, um den rechtlichen Status von Personen zu klären, die in öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als sog freie Mitarbeiter beschäftigt werden. 3. Die gerichtliche Feststellung, daß ein sog freier Mitarbeiter einer Rundfunkanstalt nach der tatsächlichen Gestaltung der beiderseitigen Beziehungen in Wahrheit ein Arbeitnehmer ist, scheitert nicht daran, daß die an sich möglicherweise notwendige Zustimmung des Personalrats zur Einstellung nicht vorliegt. Dies gilt jedenfalls solange, wie keine Umstände bekannt sind, die der Zustimmung des Personalrats im Wege stehen könnten.«

Normenkette:

ArbGG § 5 ; BGB § 611 ; ZPO § 256 ;

Hinweise:

Anmerkung: Beuthien, AP Nr. 21 zu § 611 BGB Abhängigkeit

Vorinstanz: ArbG Köln, vom 25.09.1972 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 410/72
Vorinstanz: LAG Düsseldorf, vom 01.03.1974 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Sa 15/73
Fundstellen
AP Nr. 15 zu § 611 BGB Abhängigkeit
DB 1976, 393
EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 1