Die Parteien streiten über eine monatliche Zulage in Höhe von 30,-- DM nach §
Der Kläger ist bei dem Beklagten als Krankenpfleger im Bezirkskrankenhaus H, einem psychiatrischen Krankenhaus, beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden kraft einzelvertraglicher Vereinbarung die Bestimmungen des
§
"(1) Der Angestellte erhält für die Zeit, für die ihm Vergütung (§ 26) zusteht, eine Zulage,
a) ...
b) ...
c) wenn er regelmäßig und nicht nur in unerheblichem Umfang besonders gefährliche oder gesundheitsschädliche Arbeiten auszuführen hat und hierfür kein anderweitiger Ausgleich zu gewähren ist.
...
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