BAG - Beschluss vom 03.03.1989
5 AS 2/89
Normen:
ArbGG § 48 Abs. 1 ; ZPO §§ 11, 36 Nr. 6, § 281 Abs. 2 Satz 2;
Vorinstanzen:
ArbG Duisburg, vom 04.01.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2438/88

Arbeitsgericht: Zuständigkeit - Bindung an einen Verweisungsbeschluss

BAG, Beschluss vom 03.03.1989 - Aktenzeichen 5 AS 2/89

DRsp Nr. 2001/14874

Arbeitsgericht: Zuständigkeit - Bindung an einen Verweisungsbeschluss

1. Die örtliche oder sachliche Zuständigkeit soll nur einmal geprüft werden, und zwar von dem zunächst angerufenen Gericht. 2. Der Gesetzgeber will einen Zuständigkeitsstreit, der für die Parteien im Vergleich zur Sachentscheidung ohnehin keine erhebliche Bedeutung hat, nach Möglichkeit vermeiden. 3. Deshalb darf das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist, die Übernahme nicht mit der Begründung ablehnen, die Zuständigkeitsfrage müsse abweichend von der Auffassung des verweisenden Gerichts beurteilt werden.

Normenkette:

ArbGG § 48 Abs. 1 ; ZPO §§ 11, 36 Nr. 6, § 281 Abs. 2 Satz 2;

Gründe:

I.

Der Kläger und der Beklagte zu 1) sind Arbeitnehmer der T-AG. Der Beklagte zu 1) ist Halter eines Kraftfahrzeugs, die Beklagte zu 2) ist sein Versicherer. Am 23. März 1988 kam es auf einem Parkplatz der T-AG in D zwischen dem Kraftfahrzeug des Klägers und dem damals von dem Beklagten zu 3) gesteuerten Kraftfahrzeug des Beklagten zu 1) zu einem Zusammenstoß, bei dem das Kraftfahrzeug des Klägers beschädigt wurde. Der Kläger verlangt Schadenersatz.