Der Kläger hat beantragt, eine von ihm in dem Konkursverfahren über das Vermögen des Viehkaufmanns J.W. in E. angemeldete und von dem beklagten Konkursverwalter bestrittene Lohnforderung von 1.000 DM als bevorrechtigte Konkursforderung festzustellen.
Das Arbeitsgericht hat durch das dem Kläger am 26. November 1954 zugestellte Urteil die Klage abgewiesen.
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