ArbG Berlin, vom 26.10.1988 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 400/87
Arbeitsgerichtsverfahren: Bestimmtheit des Klageantrags - nikotinfreier Arbeitsplatz
LAG Berlin, Beschluss vom 14.03.1989 - Aktenzeichen 3 Sa 109/88
DRsp Nr. 1996/18978
Arbeitsgerichtsverfahren: Bestimmtheit des Klageantrags - nikotinfreier Arbeitsplatz
Eine Klage mit dem Antrag, die Beklagte zu verurteilen, dem Kläger einen tabakrauchfreien Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, ist mangels ausreichender Bestimmtheit unzulässig (§ 253 Abs 2 S 2 ZPO). Sie schafft weder für den Umfang der Rechtskraft noch als Grundlage für die Zwangsvollstreckung nach § 888ZPO klare und eindeutige Verhältnisse.