BAG - Urteil vom 26.05.1976
4 AZR 245/75
Normen:
BAT § 22 § 23 § 70, Anlage 1a ; BGB § 197 § 224 § 288 § 291 ; ZPO § 313 Abs. 1 Nr. 4 § 543 § 551 Nr. 7 ;
Fundstellen:
BAGE 28, 114
AP NR 93 ZU §§ 22, 23 BAT
EzA §§ 22-23 BAT VerGgr VIb Nr. 4
PersV 1977, 195
Vorinstanzen:
LAG Berlin - Urteil vom 28.02.1975 - 3 Sa 67/74, vom - Vorinstanzaktenzeichen

Arbeitsgerichtsverfahren: Bezugnahme des Berufungsgerichts auf die Entscheidungsgründe der Vorinstanz - Eingruppierung: Angestellte in Büchereien

BAG, Urteil vom 26.05.1976 - Aktenzeichen 4 AZR 245/75

DRsp Nr. 2007/24845

Arbeitsgerichtsverfahren: Bezugnahme des Berufungsgerichts auf die Entscheidungsgründe der Vorinstanz - Eingruppierung: Angestellte in Büchereien

»1. Die tariflichen Tätigkeitsmerkmale für Angestellte in Büchereien kommen ohne Rücksicht auf die Größe, die Ausstattung und den Inhalt der jeweiligen Bücherei zur Anwendung. Sie sind nicht auf Angestellte in wissenschaftlichen Bibliotheken beschränkt. 2. Als Nebenforderungen mit dem Hauptanspruch eingeklagte Verzugs- oder Prozeßzinsen bedürfen keiner gesonderten Geltendmachung nach § 70 BAT. 3. Eine Bezugnahme des Berufungsgerichts auf die Entscheidungsgründe der Vorinstanz kommt allenfalls dann in Betracht, wenn deren Gründe erschöpfend sind und entweder in der Berufungsinstanz von den Parteien nichts Neues mehr vorgebracht oder der neue Prozeßstoff vom Berufungsgericht selbst ausreichend gewürdigt worden ist.«

Normenkette:

BAT § 22 § 23 § 70, Anlage 1a ; BGB § 197 § 224 § 288 § 291 ; ZPO § 313 Abs. 1 Nr. 4 § 543 § 551 Nr. 7 ;

Hinweise:

Anmerkung: Spiertz, AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT

Vorinstanz: LAG Berlin - Urteil vom 28.02.1975 - 3 Sa 67/74, vom - Vorinstanzaktenzeichen
Fundstellen
BAGE 28, 114
AP NR 93 ZU §§ 22, 23 BAT
EzA §§ 22-23 BAT VerGgr VIb Nr. 4
PersV 1977, 195