LAG Berlin - Urteil vom 28.02.1975 - 3 Sa 67/74, vom - Vorinstanzaktenzeichen
Arbeitsgerichtsverfahren: Bezugnahme des Berufungsgerichts auf die Entscheidungsgründe der Vorinstanz - Eingruppierung: Angestellte in Büchereien
BAG, Urteil vom 26.05.1976 - Aktenzeichen 4 AZR 245/75
DRsp Nr. 2007/24845
Arbeitsgerichtsverfahren: Bezugnahme des Berufungsgerichts auf die Entscheidungsgründe der Vorinstanz - Eingruppierung: Angestellte in Büchereien
»1. Die tariflichen Tätigkeitsmerkmale für Angestellte in Büchereien kommen ohne Rücksicht auf die Größe, die Ausstattung und den Inhalt der jeweiligen Bücherei zur Anwendung. Sie sind nicht auf Angestellte in wissenschaftlichen Bibliotheken beschränkt.2. Als Nebenforderungen mit dem Hauptanspruch eingeklagte Verzugs- oder Prozeßzinsen bedürfen keiner gesonderten Geltendmachung nach § 70BAT.3. Eine Bezugnahme des Berufungsgerichts auf die Entscheidungsgründe der Vorinstanz kommt allenfalls dann in Betracht, wenn deren Gründe erschöpfend sind und entweder in der Berufungsinstanz von den Parteien nichts Neues mehr vorgebracht oder der neue Prozeßstoff vom Berufungsgericht selbst ausreichend gewürdigt worden ist.«