BAG - Beschluss vom 23.08.1989
5 AS 8/89
Normen:
ArbGG § 48 Abs. 1 ; ZPO § 36 Nr. 6, § 281 Abs. 2 Satz 2;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 31.07.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 14 BV 95/89

Arbeitsgerichtsverfahren: Bindung an Verweisungsbeschluss

BAG, Beschluss vom 23.08.1989 - Aktenzeichen 5 AS 8/89

DRsp Nr. 2001/5220

Arbeitsgerichtsverfahren: Bindung an Verweisungsbeschluss

Die (örtliche oder sachliche) Zuständigkeit soll nur einmal geprüft werden, und zwar von dem zunächst angerufenen Gericht. Der Gesetzgeber will einen Zuständigkeitsstreit, der für die Parteien oder Beteiligten im Vergleich zur Sachentscheidung ohnehin keine erhebliche Bedeutung hat, nach Möglichkeit vermeiden. Deshalb kann das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist, die Übernahme nicht mit der Begründung ablehnen, die Zuständigkeitsfrage müsse abweichend von der Auffassung des verweisenden Gerichts beurteilt werden.

Normenkette:

ArbGG § 48 Abs. 1 ; ZPO § 36 Nr. 6, § 281 Abs. 2 Satz 2;

Gründe:

I.

Die Antragsgegnerin hat dem Beteiligten zu 4) durch Schreiben vom 4. Oktober 1988 ein Hausverbot für verschiedene in Baden-Württemberg gelegene Filialen und ein Verbundlager erteilt. Dagegen wenden sich die Antragstellerinnen. Sie verfolgen den Antrag, der Antragsgegnerin aufzugeben, das gegen den Beteiligten zu 4) ausgesprochene Hausverbot aufzuheben und ihm den Zutritt zur Filiale Stuttgart zu gestatten.